Inhalt

Text gilt ab: 01.05.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2028

3.   Umsetzung und Rahmen

1Bei der Umsetzung der konfessionellen Kooperation im Bildungsgang an der Berufsschule ist zu beachten, dass
beide Konfessionen (evangelische und römisch-katholische) einbezogen und inhaltlich sowie auf Religionslehrkräfteebene personell repräsentiert sind,
evangelische bzw. katholische Religionslehre als ordentliches Lehrfach mit Notengebung bestehen bleiben,
Schülerinnen und Schüler, die nicht der evangelischen oder römisch-katholischen Kirche angehören, weiterhin auf Antrag teilnehmen können,
die Regelungen zur Einrichtung der Fächer Ethik bzw. Islamischer Unterricht vom StReBe‑Schulversuch unberührt bleiben (vgl. Art. 47, Abs. 1 und 3 BayEUG),
die zuständigen kirchlichen Stellen (Schulabteilungen der Kath. Diözesen, Schulreferat in den Evang. Kirchenkreisen) nach Bekanntgabe der Zulassung von den Schulabteilungen der Regierungen über die Teilnahme am Schulversuch informiert werden.
2Sofern auf Grund der personellen Rahmenbedingungen vor Ort nicht gewährleistet werden kann, dass Schülerinnen und Schüler im Verlauf ihrer Berufsschulzeit Religionsunterricht auch bei einer Lehrkraft ihrer eigenen Konfessionszugehörigkeit erhalten, kann keine konfessionell-kooperative Lerngruppe eingerichtet werden. 3Dann können die betreffenden Schülerinnen und Schüler auf Antrag bei der anderen Konfession an deren Religionsunterricht teilnehmen.
4Der Schulversuch „Stärkung des konfessionellen Religionsunterrichts an Berufsschulen (StReBe)“ wird in Zusammenarbeit des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus mit der Evangelisch‑Lutherischen Kirche in Bayern sowie der katholischen (Erz-)Diözesen in Bayern durchgeführt. 5Er wird durch die Otto-Friedrich-Universität wissenschaftlich begleitet, sodass im Rahmen der Begleitforschung projektbezogene Interviews bzw. Fragebogenerhebungen bei Anonymisierungsgarantie stattfinden werden. 6Zusätzlich wird ein Beirat eingerichtet, der sich aus Vertretungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, der Otto-Friedrich-Universität Bamberg, beiden Konfessionen sowie Schulleitungen zusammensetzt.