Inhalt
1.
Ausgangslage
1Der konfessionelle Religionsunterricht gem. Art. 7 Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 136 Abs. 2 Bayerische Verfassung und Art. 46 Abs. 1 Satz 1 BayEUG sowie unter Berücksichtigung von § 6 Abs. 7 BSO trägt als ordentliches Lehrfach einen wichtigen Teil zum allgemeinbildenden Bildungsauftrag der Berufsschule bei. 2Aufgrund verschiedenster Herausforderungen gestaltet sich die Organisation des konfessionellen Religionsunterrichts an vielen Berufsschulen jedoch zunehmend komplex. 3Das Schulprojekt „Stärkung des konfessionellen Religionsunterrichts an Berufsschulen“ (StReBe), welches seit dem Schuljahr 2019/2020 in enger Kooperation der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, der katholischen (Erz‑)Diözesen in Bayern und dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus durchgeführt und wissenschaftlich durch die Otto-Friedrich-Universität Bamberg begleitet wird, setzt genau an dieser Problematik an. 4In den vergangenen Jahren wurden für die Kontexte, in denen es nicht mehr gelingt, konfessionellen Religionsunterricht regulär in konfessionell getrennten Gruppen anzubieten, verschiedene alternative Organisationsformen des konfessionellen Religionsunterrichts entwickelt, erprobt und evaluiert. 5Dabei konnten rechtlich abgesicherte Möglichkeiten identifiziert werden, die Berufsschulen bei der Organisation des Religionsunterrichts dauerhaft zu unterstützen und dieses Unterrichtsfach dadurch zu stärken.