Inhalt

Text gilt ab: 01.05.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2028

2.   Inhalte

1Aufgrund der positiven Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschungen zum StReBe‑Schulprojekt wird nun im Rahmen eines Schulversuchs einer größeren Zahl bayerischer Berufsschulen ermöglicht, die positiv evaluierte Organisationsform konfessionelle Kooperation im Bildungsgang umzusetzen. 2Diese evangelischer- und katholischerseits kooperativ realisierte Organisationsform von Religionsunterricht ermöglicht es, dass eine Religionslehrkraft in einem Schuljahr evangelische und katholische Schülerinnen und Schüler gemeinsam konfessionssensibel unterrichtet. 3Zugleich soll jede konfessionsgebundene Schülerin bzw. jeder konfessionsgebundene Schüler im Bildungsgang ihrer bzw. seiner Berufsschullaufbahn die Möglichkeit erhalten, in mindestens einem Schuljahr von einer Religionslehrkraft ihrer bzw. seiner eigenen Konfession unterrichtet zu werden. 4Neben dem klassischen organisierten evangelischen bzw. katholischen Religionsunterricht (konfessionelle Lerngruppen mit einer Lehrkraft der gleichen Konfession) wird damit ein alternatives Organisationsmodell zur Verfügung stehen, sofern der klassische, konfessionell gebundene Religionsunterricht aufgrund fehlender personeller Möglichkeiten an der Schule nicht organisiert werden kann und alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, um Religionsunterricht für die Minoritätskonfession anzubieten.