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Text gilt ab: 01.05.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2028
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Schulversuch zur Stärkung des konfessionellen Religionsunterrichts an Berufsschulen (StReBe)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 23. April 2025, Az. VII.4-BS9402.1/4/105

(BayMBl. Nr. 203)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch zur Stärkung des konfessionellen Religionsunterrichts an Berufsschulen (StReBe) vom 23. April 2025 (BayMBl. Nr. 203)

Mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 führt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus den Schulversuch „Stärkung des konfessionellen Religionsunterrichts an Berufsschulen (StReBe)“ nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen durch:

1.   Ausgangslage

1Der konfessionelle Religionsunterricht gem. Art. 7 Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 136 Abs. 2 Bayerische Verfassung und Art. 46 Abs. 1 Satz 1 BayEUG sowie unter Berücksichtigung von § 6 Abs. 7 BSO trägt als ordentliches Lehrfach einen wichtigen Teil zum allgemeinbildenden Bildungsauftrag der Berufsschule bei. 2Aufgrund verschiedenster Herausforderungen gestaltet sich die Organisation des konfessionellen Religionsunterrichts an vielen Berufsschulen jedoch zunehmend komplex. 3Das Schulprojekt „Stärkung des konfessionellen Religionsunterrichts an Berufsschulen“ (StReBe), welches seit dem Schuljahr 2019/2020 in enger Kooperation der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, der katholischen (Erz‑)Diözesen in Bayern und dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus durchgeführt und wissenschaftlich durch die Otto-Friedrich-Universität Bamberg begleitet wird, setzt genau an dieser Problematik an. 4In den vergangenen Jahren wurden für die Kontexte, in denen es nicht mehr gelingt, konfessionellen Religionsunterricht regulär in konfessionell getrennten Gruppen anzubieten, verschiedene alternative Organisationsformen des konfessionellen Religionsunterrichts entwickelt, erprobt und evaluiert. 5Dabei konnten rechtlich abgesicherte Möglichkeiten identifiziert werden, die Berufsschulen bei der Organisation des Religionsunterrichts dauerhaft zu unterstützen und dieses Unterrichtsfach dadurch zu stärken.

2.   Inhalte

1Aufgrund der positiven Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschungen zum StReBe‑Schulprojekt wird nun im Rahmen eines Schulversuchs einer größeren Zahl bayerischer Berufsschulen ermöglicht, die positiv evaluierte Organisationsform konfessionelle Kooperation im Bildungsgang umzusetzen. 2Diese evangelischer- und katholischerseits kooperativ realisierte Organisationsform von Religionsunterricht ermöglicht es, dass eine Religionslehrkraft in einem Schuljahr evangelische und katholische Schülerinnen und Schüler gemeinsam konfessionssensibel unterrichtet. 3Zugleich soll jede konfessionsgebundene Schülerin bzw. jeder konfessionsgebundene Schüler im Bildungsgang ihrer bzw. seiner Berufsschullaufbahn die Möglichkeit erhalten, in mindestens einem Schuljahr von einer Religionslehrkraft ihrer bzw. seiner eigenen Konfession unterrichtet zu werden. 4Neben dem klassischen organisierten evangelischen bzw. katholischen Religionsunterricht (konfessionelle Lerngruppen mit einer Lehrkraft der gleichen Konfession) wird damit ein alternatives Organisationsmodell zur Verfügung stehen, sofern der klassische, konfessionell gebundene Religionsunterricht aufgrund fehlender personeller Möglichkeiten an der Schule nicht organisiert werden kann und alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, um Religionsunterricht für die Minoritätskonfession anzubieten.

3.   Umsetzung und Rahmen

1Bei der Umsetzung der konfessionellen Kooperation im Bildungsgang an der Berufsschule ist zu beachten, dass
beide Konfessionen (evangelische und römisch-katholische) einbezogen und inhaltlich sowie auf Religionslehrkräfteebene personell repräsentiert sind,
evangelische bzw. katholische Religionslehre als ordentliches Lehrfach mit Notengebung bestehen bleiben,
Schülerinnen und Schüler, die nicht der evangelischen oder römisch-katholischen Kirche angehören, weiterhin auf Antrag teilnehmen können,
die Regelungen zur Einrichtung der Fächer Ethik bzw. Islamischer Unterricht vom StReBe‑Schulversuch unberührt bleiben (vgl. Art. 47, Abs. 1 und 3 BayEUG),
die zuständigen kirchlichen Stellen (Schulabteilungen der Kath. Diözesen, Schulreferat in den Evang. Kirchenkreisen) nach Bekanntgabe der Zulassung von den Schulabteilungen der Regierungen über die Teilnahme am Schulversuch informiert werden.
2Sofern auf Grund der personellen Rahmenbedingungen vor Ort nicht gewährleistet werden kann, dass Schülerinnen und Schüler im Verlauf ihrer Berufsschulzeit Religionsunterricht auch bei einer Lehrkraft ihrer eigenen Konfessionszugehörigkeit erhalten, kann keine konfessionell-kooperative Lerngruppe eingerichtet werden. 3Dann können die betreffenden Schülerinnen und Schüler auf Antrag bei der anderen Konfession an deren Religionsunterricht teilnehmen.
4Der Schulversuch „Stärkung des konfessionellen Religionsunterrichts an Berufsschulen (StReBe)“ wird in Zusammenarbeit des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus mit der Evangelisch‑Lutherischen Kirche in Bayern sowie der katholischen (Erz-)Diözesen in Bayern durchgeführt. 5Er wird durch die Otto-Friedrich-Universität wissenschaftlich begleitet, sodass im Rahmen der Begleitforschung projektbezogene Interviews bzw. Fragebogenerhebungen bei Anonymisierungsgarantie stattfinden werden. 6Zusätzlich wird ein Beirat eingerichtet, der sich aus Vertretungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, der Otto-Friedrich-Universität Bamberg, beiden Konfessionen sowie Schulleitungen zusammensetzt.

4.   Laufzeit

1Der Schulversuch beginnt mit dem Schuljahr 2025/2026 und endet mit Ablauf des Schuljahres 2027/2028. 2Während der Laufzeit des Schulversuchs können jährlich Schulen aufgenommen werden.

5.   Teilnahmevoraussetzungen und Bewerbungsmodalitäten

1Am Schulversuch teilnehmen können alle bayerischen Berufsschulen, die an einer Weiterentwicklung ihres Religionsunterrichts interessiert sind. 2Das Einverständnis des Berufsschulbeirats der Schule sowie der betroffenen Fachschaften ist Voraussetzung für eine Bewerbung. 3Die Bewerbung zur Teilnahme am Schulversuch erfolgt unter Abgabe des Antrags auf Teilnahme am Schulversuch „Stärkung des konfessionellen Religionsunterrichts an Berufsschulen in Bayern (StReBe)“. 4Die Bewerbung ist bis 6. Juni 2025 an Referat VII.4 im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus an Sandra.Azarpour@stmuk.bayern.de einzureichen. 5Für Schulen, die bereits am StReBe‑Projekt teilnehmen, ist keine erneute Bewerbung erforderlich, sondern lediglich die Rückmeldung, ob die Teilnahme am Schulversuch erwünscht ist.

6.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2025 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2028 außer Kraft.

Martin Wunsch
Ministerialdirektor