Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Schulversuch Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern mit abgebrochenem Ersten Bildungsweg am Kolleg in Bayern
1. Inhalt und Ziele
2. Laufzeit
3. Modellschulen: Teilnahmevoraussetzungen, Bewerbungsmodalitäten
4. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.08.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2028
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
4.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2028 außer Kraft.