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Schulversuch Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern mit abgebrochenem Ersten Bildungsweg am Kolleg in Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 8. März 2024, Az. V.5-BO5231.0/32/2
(BayMBl. Nr. 144)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern mit abgebrochenem Ersten Bildungsweg am Kolleg in Bayern vom 8. März 2024 (BayMBl. Nr. 144)
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus führt auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulversuch „Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern mit abgebrochenem Ersten Bildungsweg zum Kolleg in Bayern“ nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen durch: