Inhalt
3.
Modellschulen: Teilnahmevoraussetzungen, Bewerbungsmodalitäten
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Am Schulversuch teilnehmen können staatliche, kommunale und staatlich anerkannte Kollegs.
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1Interessierte öffentliche Kollegs richten ihren Antrag auf Teilnahme am Schulversuch an das Staatsministerium. 2Bei staatlichen Kollegs stellt die Schulleiterin bzw. der Schulleiter, bei kommunalen Kollegs die jeweilige kommunale Gebietskörperschaft den Antrag.
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Bei Kollegs in privater Trägerschaft stellt der jeweilige Schulträger den Antrag.
Mit der Teilnahme am Schulversuch verpflichten sich die Modellschulen neben der zielgerichteten Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben zur Teilnahme an Arbeitssitzungen und zur Mitarbeit an der Evaluation der Ergebnisse sowie ggf. an konzeptionellen Nachjustierungen.