1.
1Zur Beratung und Unterstützung der Realschulen in allen schulischen Angelegenheiten werden vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (im Folgenden: Staatsministerium) Ministerialbeauftragte für die Realschulen bestellt. 2Wesentliche Ziele ihrer Zusammenarbeit mit den Realschulen, insbesondere in den Bereichen Personalentwicklung, Unterrichtsentwicklung und Organisationsentwicklung, sind die systemische und systematische Weiterentwicklung der Schulqualität und des Schulartprofils, die Sicherung der Vergleichbarkeit von Leistungsanforderungen und Bewertungsmaßstäben sowie von weiteren Standards. 3Die Ministerialbeauftragten evaluieren die Realschulen und beraten sie u. a. bei der Weiterarbeit mit den Evaluationsergebnissen. 4Ihre Beratung bezieht weitere Mitglieder der Realschulgemeinschaft sowie externe Partner ein, wo dies erforderlich ist. 5Die Ministerialbeauftragten besuchen die Realschulen in regelmäßigen Abständen und nach Bedarf und berichten dem Staatsministerium. 6Sie üben die unmittelbare Schulaufsicht aus und stellen ein Kompetenzzentrum der Beratung dar. 7Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben werden die Ministerialbeauftragten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Fachmitarbeiterinnen und Fachmitarbeitern unterstützt. 8Sie werden darüber hinaus insbesondere mit folgenden Aufgaben betraut:
1.1
Schüler- und Elternangelegenheiten
1.1.1
Begleitung des Aufnahmeverfahrens und der zentralen Abschlussprüfungen
1.1.2
Klärung von Elternanliegen
1.1.3
Gewährung von Nachteilsausgleich und Notenschutz bei Prüfungen und Leistungsnachweisen für Schülerinnen und Schüler nach Maßgabe von § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BaySchO
1.2
Organisatorisches
1.2.1
Koordinierung von Maßnahmen und Veranstaltungen verschiedener Realschulen
1.2.2
Vorbereitung und Leitung von Direktorentagungen
1.2.3
Vorprüfung von Anträgen auf Errichtung und Ausbau von Realschulen
1.2.4
Mitwirkung bei Einrichtung und Durchführung von offenen und gebundenen Ganztagsangeboten sowie beim zugehörigen Aufsichts- und Qualitätsmanagement
1.3
Personalangelegenheiten
1.3.1
Gewinnung und Förderung von Führungsnachwuchs
1.3.2
Personalbewirtschaftung nach Vorgabe und in Abstimmung mit dem Staatsministerium
1.3.3
Überprüfung der dienstlichen Beurteilungen der Lehrkräfte an staatlichen Realschulen und Mitwirkung bei den dienstlichen Beurteilungen der Direktorinnen und Direktoren staatlicher Realschulen entsprechend den Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte sowie der Schulleiterinnen und Schulleiter an Schulen in Bayern in der jeweils geltenden Fassung
1.3.4
Stellungnahme zu Bewerbungen um die Besetzung von Funktionsstellen und zu Versetzungswünschen von Schulleiterinnen und Schulleitern im Bereich staatlicher Realschulen sowie Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der zum jeweiligen Besetzungsverfahren gehörenden Unterlagen
1.3.5
Amtseinführung der neu bestellten und Verabschiedung der ausscheidenden Direktorinnen und Direktoren staatlicher Realschulen
1.3.6
Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX bei Schulleiterinnen und Schulleitern
1.3.7
Gutachten über die pädagogische und fachliche Eignung von Lehrkräften an privaten Realschulen
1.4
Fortbildung und Zusammenarbeit mit anderen Stellen
1.4.1
Organisation der regionalen Lehrerfortbildung und Durchführung von besonderen Fortbildungsmaßnahmen
1.4.2
Beratung in Fragen der digitalen Bildung
1.4.3
Verantwortung für das Praktikumsamt
1.4.4
Koordination der Zusammenarbeit zwischen Universitäten/Hochschulen und Realschulen
1.4.5
Beratung anderer Institutionen und Behörden in fachlichen Angelegenheiten
1.4.6
Zusammenarbeit mit den Vertreterinnen und Vertretern der Schulaufsicht der anderen Schularten nach Maßgabe der Bekanntmachung zur Vernetzung der Schulaufsicht und Stärkung ihrer Beratungsfunktion vom 24. Januar 2012 (KWMBl. S. 42) in der jeweils geltenden Fassung
1.5
Bayerisches Realschulnetz (BRN)
1.5.1
1Dem Ministerialbeauftragten für die Realschulen in Mittelfranken wird die Aufgabe übertragen, für den Betrieb der zur Verfügung gestellten Dienste des Bayerischen Realschulnetzes (www.realschulebayern.de) zu sorgen. 2Die Entscheidung über die zur Verfügung zu stellenden Dienste trifft der Ministerialbeauftragte im Einvernehmen mit den im Staatsministerium jeweils zuständigen Fachreferaten.
1.5.2
1Dem Ministerialbeauftragten werden zur Erfüllung der in Nr. 1.5.1 genannten Aufgaben Lehrkräfte und/oder Schulleitungen der staatlichen Realschulen zugeordnet. 2Die Zuordnung erfolgt durch das Staatsministerium im Rahmen der jährlichen Vergabe von Anrechnungsstunden.
1.5.3
Für die Ausübung der in Nr. 1.5.1 genannten Aufgaben wird dem Ministerialbeauftragten die fachliche Aufsicht und Weisungsbefugnis über die ihm zugeordneten Beamten übertragen.