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Text gilt ab: 01.08.2023
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2234.1-K

Dienstanweisung für die Ministerialbeauftragten für die Realschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 1. Juni 2022, Az. IV.4-BO6122.0/1/2

(BayMBl. Nr. 370)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Dienstanweisung für die Ministerialbeauftragten für die Realschulen vom 1. Juni 2022 (BayMBl. Nr. 370), die durch Bekanntmachung vom 6. März 2023 (BayMBl. Nr. 126) geändert worden ist

Aufgrund von Art. 116 Abs. 4 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und § 44 Abs. 2 der Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (BaySchO) wird bestimmt: