Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2031

5.   Reisekosten

1Die Aufgaben des SCHULEWIRTSCHAFT-Experten bzw. der SCHULEWIRTSCHAFT-Expertin sind mit einer Reihe von Außenkontakten verbunden. 2Für die notwendigen Dienstreisen innerhalb des Schulamtsbezirks soll vom Staatlichen Schulamt eine allgemeine Dienstreisegenehmigung ausgesprochen werden. 3Dienstreisen über den Schulamtsbezirk hinaus müssen einzeln geprüft und ggf. genehmigt werden.