Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2031

2.   Netzwerkstruktur auf schulischer Ebene

1Zur Unterstützung bei der beruflichen Orientierung an Mittelschulen werden Lehrkräfte als SCHULEWIRTSCHAFT-Expertin oder -Experte qualifiziert, um die Vernetzung von Mittelschule und Wirtschaft im Schulamtsbezirk zu intensivieren.
2Auf der Ebene der Regierungsbezirke wird für koordinierende Zwecke jeweils ein/e SCHULEWIRTSCHAFT-Regionalsprecherin oder -Regionalsprecher eingesetzt, um die Vernetzung innerhalb eines Regierungsbezirks zu stärken.
3Darüber hinaus ist an jeder Schule eine SCHULEWIRTSCHAFT-Kontaktlehrkraft benannt, um die berufliche Orientierung im Schulprofil mit hoher Qualität zu verankern.