Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2031

1.   Allgemeines

1SCHULEWIRTSCHAFT-Expertinnen und -Experten sind Lehrkräfte der Mittelschule, die als Teil des Netzwerks SCHULEWIRTSCHAFT Bayern eine Schlüsselrolle bei den Kontakten zwischen Mittelschule und Arbeitswelt besetzen.
2Sie sind zentrale Anlaufstelle für das Staatliche Schulamt, Schulleitungen, Lehrkräfte und Partner aus der Wirtschaft. 3Auf Ebene der Einzelschulen werden sie durch Kontaktlehrkräfte unterstützt und in jedem Regierungsbezirk durch einen Regionalsprecher bzw. eine Regionalsprecherin aus den eigenen Reihen vertreten, der bzw. die zusätzliche koordinierende Aufgaben erfüllt.
4SCHULEWIRTSCHAFT-Expertinnen und -Experten
sind Expertinnen und Experten für die Verzahnung von Mittelschule und Arbeitswelt,
gestalten Übergänge, ermöglichen Kooperationen und unterstützen die Mittelschulen bei einer praxisnahen Umsetzung der beruflichen Orientierung,
sind in der Regel in den Steuerkreis eines lokalen Netzwerkes SCHULEWIRTSCHAFT eingebunden.