Inhalt
4.
Teilnahme
4.1
Teilnehmende Schülerinnen und Schüler
1Alle Schülerinnen und Schüler, die die Jahrgangsstufe 1 bis 4 besuchen, können grundsätzlich in das Ferienangebot aufgenommen werden. 2Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Träger des Ferienangebots. 3Die Aufnahmekapazität richtet sich nach dem vorhandenen Personal- und Raumangebot. 4Einzelheiten der Anmeldung, Teilnahme und Durchführung regelt ein privatrechtlicher Betreuungsvertrag zwischen dem Träger des Ferienangebots und den Erziehungsberechtigten. 5Ansprechpartner für Fragen zur Aufnahme ist der durchführende Träger des Ferienangebots, für Fragen zum grundsätzlichen Betreuungsbedarf der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. 6An einem Ferienangebot können Schülerinnen und Schüler sprengel- und gemeindeübergreifend teilnehmen. 7Auf die Bedeutung eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission wird hingewiesen (vgl. https://www.rki.de/SharedDocs/FAQs/DE/Impfen/MMR/FAQ_Uebersicht_MSG. html#entry_16871034).
4.2
Gruppengröße
1Die Orientierungsgröße für Gruppen liegt bei zwölf Schülerinnen und Schülern. 2Die Bestimmung der Gruppengröße richtet sich nach Alter und Bedürfnissen der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler sowie nach der jeweiligen Angebotsausgestaltung. 3Bei der praktischen Durchführung der jeweiligen Betreuungsangebote können hiervon – insbesondere aus pädagogischen oder organisatorischen Erwägungen heraus – abweichende Gruppengrößen festgelegt werden. 4Es muss eine den Schülerinnen und Schülern und dem Betreuungsangebot angemessene Anzahl an Betreuungspersonen eingesetzt sein, mindestens jedoch eine eigene Betreuungsperson pro Gruppe. 5Bei einer einzigen Gruppe sind mindestens zwei Betreuungspersonen erforderlich. 6Die Aufsicht über alle Schülerinnen und Schüler muss in allen Fällen (im Schulhaus, auf dem Schulgelände und auch außerhalb des Schulgeländes) durchgängig durch mindestens zwei Betreuungspersonen gewährleistet sein.
4.3
Anwesenheitslisten
1Die Anwesenheit der angemeldeten Schülerinnen und Schüler und ggf. die Gründe ihrer Abwesenheit an einzelnen Betreuungstagen sind anhand von Teilnahmelisten entsprechend zu dokumentieren. 2Diese Listen sind auf Nachfrage der Schulaufsichtsbehörde zu übermitteln.
4.4
Teilnehmerbeiträge
1Für die Teilnahme an Ferienangeboten können Teilnehmerbeiträge von den Erziehungsberechtigten erhoben werden. 2Die Teilnehmerbeiträge sollen nach Art und Umfang der Inanspruchnahme der Angebote bemessen und ggf. nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelt sein.