Inhalt
6.
Schlussbestimmungen
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. März 2026 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 28. Februar 2031 außer Kraft. 2Mit Ablauf des 28. Februar 2026 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen vom 26. April 2021 (BayMBl. Nr. 316), die durch Bekanntmachung vom 28. März 2023 (BayMBl. Nr. 198) zuletzt geändert worden ist, außer Kraft. 3Abweichend von Satz 2 gilt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen vom 26. April 2021 (BayMBl. Nr. 316), die durch Bekanntmachung vom 28. März 2023 (BayMBl. Nr. 198) zuletzt geändert worden ist, weiterhin für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2025/2026 eine Mittagsbetreuung besuchen.