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Text gilt ab: 03.03.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023
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2231-A

Richtlinie zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder 2020–21

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Familie, Arbeit und Soziales
vom 23. Februar 2021, Az. V3/0021.06-3/733

(BayMBl. Nr. 184)

Zitiervorschlag: Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder 2020–21 vom 23. Februar 2021 (BayMBl. Nr. 184), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 16. Februar 2022 (BayMBl. Nr. 149) geändert worden ist

1Der Freistaat Bayern gewährt im Rahmen eines Sonderprogramms auf der Basis der Verwaltungsvereinbarung „Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Bundesländern vom 28. Dezember 2020, geändert mit Wirkung vom 31. Dezember 2021, und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen Zuwendungen zu Investitionstätigkeiten von Ländern und Gemeinden (Gemeindeverbände) in die kommunale Bildungsinfrastruktur für die Neuschaffung von zusätzlichen ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Grundschulkinder sowie die qualitative Weiterentwicklung bestehender Ganztagsangebote. 2Die haushaltsrechtlichen Bestimmungen insbesondere Art. 23, 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie die Art. 48, 49 und 49a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) sind zu beachten. 3Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der vom Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.