Inhalt

Text gilt ab: 04.05.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

1.   Zweck der Zuwendung

1.1   Anstellung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen

Mit der Zuwendung sollen Träger von Kindertageseinrichtungen in die Lage versetzt werden, Assistenzkräfte zur Entlastung der Fach- und Ergänzungskräfte bei der pädagogischen Arbeit in Kindertageseinrichtungen einzusetzen.

1.2   Anstellung von Tagespflegepersonen durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Mit der Zuwendung sollen Träger der öffentlichen Jugendhilfe unterstützt werden, ein bedarfsgerechtes und verlässliches Betreuungsangebot in der Kindertagespflege einschließlich Ersatzbetreuung anzubieten.