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Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
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2231-A

Richtlinie zur Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen und zur Förderung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen (TP 2 000)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 2. Januar 2020, Az. V3/6511-1/521

(BayMBl. Nr. 33)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen und zur Förderung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen (TP 2 000) vom 2. Januar 2020 (BayMBl. Nr. 33), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 2. Dezember 2024 (BayMBl. Nr. 635) geändert worden ist

1Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (VV zu Art. 44 BayHO), in Ergänzung zum Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) Zuwendungen zur Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen und Assistenzkräften. 2Die Förderung stellt eine Maßnahme zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung nach KiQuTG dar und erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der vom Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.