Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029

3.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2023 in Kraft. 2Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft. 3Diese Richtlinie gilt in der vorliegenden Fassung für Projekte, die ab dem Schuljahr 2025/2026 durchgeführt werden; für die vor dem Schuljahr 2025/2026 durchgeführten Projekte gilt die Richtlinie in der vor dem 1. September 2025 geltenden Fassung.