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Text gilt ab: 01.09.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029
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Richtlinie für die Förderung von Projekten zur Aktivierung des Bildungs- und Ausbildungspotentials aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) im Förderzeitraum 2021 bis 2027

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 17. Juli 2023, Az. VII.5-BL0122.192/20/190

(BayMBl. Nr. 376)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinie für die Förderung von Projekten zur Aktivierung des Bildungs- und Ausbildungspotentials aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) im Förderzeitraum 2021 bis 2027 vom 17. Juli 2023 (BayMBl. Nr. 376)

1Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie, der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen und der einschlägigen europarechtlichen Vorgaben in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere
des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere dessen Art. 162 und 174, und der aufgrund des AEUV erlassenen Rechtsakte, insbesondere der jeweils aktuell gültigen Verordnungen und Leitlinien zur Strukturfondsförderung,
der Verordnung (EU) 2021/1060 des europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik,
der Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013,
der delegierten Verordnungen und Ausführungsverordnungen aufgrund der vorgenannten Rechtsgrundlagen des Europäischen Beihilfenrechts,
des ESF+-Programms Bayern 2021 bis 2027 (CCI: 2021DE05SFPR003),
der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO), insbesondere Art. 23 und 44, und der Verwaltungsvorschriften hierzu,
des Vergaberechts,
der allgemeinen Projektauswahlkriterien vom 13. Mai 2022,
Zuwendungen für die Förderung der Maßnahmen zur Aktivierung des Bildungs- und Ausbildungspotentials, die sich als Aktionen 5, 6 und 9 in die Prioritätsachse 1 (Beschäftigung, Bildung, Inklusion) des ESF+-Programms Bayern 2021 bis 2027 einordnen.
2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
3Die Förderung erfolgt auf Ausgabenbasis; in diesen Förderhinweisen wird aus Gründen der begrifflichen Konsistenz mit den EU-beihilferechtlichen Vorschriften gleichwohl der Begriff „Kosten“ verwendet.