Inhalt
Vollzug des Bayerischen Begabtenförderungsgesetzes
(VBBayBFG)
KWMBl. I 2002 S. 33
2230.2-WK
Vollzug des Bayerischen Begabtenförderungsgesetzes
- VBBayBFG -
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wissenschaft, Forschung und Kunst
vom 12. September 1999 Az.: A 5-S 1210-5/37 913
geändert durch Bekanntmachung
vom 06. Dezember 2001 Nr. A 5-S 1210-8/55 507
Inhaltsübersicht:
- 1.
Allgemeine persönliche Voraussetzungen
- 2.
Förderungsfähige Hochschulausbildung
- 2.1
Außerbayerische deutsche Hochschulen
- 2.2
Hochschulen im Ausland
- 2.3
Förderungsdauer eines Auslandsstudiums
- 2.4
Verweisung auf die Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz
- 3.
Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an einem bayerischen Gymnasium
- 3.1
Leistungsvoraussetzungen für die Gewährung des Stipendiums
- 3.2
Leistungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
- 3.3
Ermittlung der Gesamtqualifikation
- 3.4
Durchführung der Prüfung
- 3.5
Leistungsbescheinigung
- 4.
Erwerb der Fachhochschulreife an einer Fachoberschule in Bayern oder der Fachhochschulreife, der fachgebundenen Hochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife an einer Berufsoberschule in Bayern
- 4.1
Leistungsvoraussetzungen für die Gewährung des Stipendiums
- 4.2
Leistungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
- 4.3
Erläuterungen zu den Leistungsvoraussetzungen im Einzelnen
- 4.4
Durchführung der Prüfung
- 4.5
Leistungsbescheinigung nach Erwerb der Fachhochschulreife und anschließender Erwerb der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife
- 5.
Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an einem Kolleg oder Abendgymnasium in Bayern
- 5.1
Leistungsvoraussetzungen bei der gymnasialen Kollegstufe
- 5.2
Ermittlung des Durchschnitts der Jahresfortgangsnoten
- 5.3
Besonderheiten bei der Prüfung
- 6.
Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an einem bayerischen Gymnasium durch andere Bewerber
- 6.1
Leistungsvoraussetzungen für die Gewährung des Stipendiums
- 6.2
Leistungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
- 6.3
Durchführung der Prüfung, Leistungsbescheinigung
- 7.
Erwerb der Fachhochschulreife an einer Fachoberschule oder der fachgebundenen Hochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife an einer Berufsoberschule in Bayern durch andere Bewerber
- 7.1
Leistungsvoraussetzungen für die Gewährung des Stipendiums
- 7.2
Leistungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
- 7.3
Durchführung der Prüfung, Leistungsbescheinigung
- 8.
Erwerb der Hochschulreife über die Begabtenprüfung
- 9.
Kein Ersatz des Leistungsnachweises durch spätere Leistungen an der Hochschule
- 10.
Leistungsnachweis während der Hochschulausbildung
- 10.1
Stipendiumsprüfung
- 10.2
Vor- oder Zwischenprüfung als Stipendiumsprüfung
- 10.3
Leistungsnachweis an Kunsthochschulen
- 10.4
Leistungsnachweis in Sonderfällen
- 10.5
Leistungsnachweis bei Wechsel des Studiengangs
- 10.6
Nichterbringung des Leistungsnachweises
- 11.
Förderungsunwürdigkeit
- 11.1
Voraussetzungen der Förderungsunwürdigkeit
- 11.2
Antrag auf Wiedergewährung des Stipendiums
- 12.
Unterhaltsverpflichtung
- 12.1
Verpflichteter Personenkreis
- 12.2
Sonderfälle
- 13.
Anwendung von Vorschriften des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
- 13.1
Auslandsstudium
- 13.2
Erststudium
- 13.3
Einkommensabhängigkeit der Förderung
- 13.4
Aufteilungsverfahren
- 13.5
Stipendiumsbetrag (Bedarf)
- 13.6
Schließung von Förderungslücken bei vorausgegangenem Auslandsstudium
- 13.7
Förderungsdauer bei einem Auslandsstudium
- 13.8
Rückzahlungspflicht
- 13.9
Einkommensbegriff
- 13.10
Berechnungszeitraum für das Einkommen des Stipendiaten
- 13.11
Freibeträge vom Einkommen des Stipendiaten
- 13.12
Berechnungszeitraum für das Einkommen des Ehegatten
- 13.13
Freibeträge vom Einkommen des Ehegatten
- 13.14
Weiterleistung des Stipendiums
- 13.15
Zahlweise
- 13.16
Änderung des Bescheids
- 14.
Dauer des Stipendiums
- 14.1
Antragsmonat und vorlesungsfreie Monate
- 14.2
Bewilligungszeitraum
- 14.3
Leistungsnachweis und Einstellung des Stipendiums
- 14.4
Stipendiumshöchstdauer
- 14.5
Keine Förderung für eine weitere Hochschulausbildung
- 14.6
Fachrichtungswechsel
- 14.7
Parallelstudium
- 14.8
Übertritt von der Fachhochschule an eine Universität oder Kunsthochschule
- 15.
Bewilligungsbehörde
- 16.
Verfahren
- 16.1
Antrag
- 16.2
Vertrauensdozent
- 16.3
Aktenführung
- 16.4
Statistik
- 17.
Aufhebung der Vollzugsbekanntmachung vom 14. Mai 1992
Anlage 1: Bescheinigung
Anlage 2: Kontrollblatt