Inhalt

Text gilt ab: 15.07.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

3.   Auswahl der digitalen Bildungsmedien

Die Auswahl und Beschaffung der digitalen Bildungsmedien gemäß Nr. 2 erfolgt im Rahmen der Vorgaben dieser Richtlinie nach dem Verfahren, das bei der Beschaffung der lernmittelfreien Lernmittel zum Einsatz kommt (siehe hierzu Nr. 5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Vollzug der Vorschriften des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes über die Lernmittelfreiheit vom 1. September 2009 (KWMBl. S. 301), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 13. März 2018 (KWMBl. S. 145) geändert worden ist).