Inhalt

Text gilt ab: 13.09.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2029

5.   Laufzeit des Modellversuchs

1Eine Aufnahme von Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Modellversuchs ist letztmalig zum Schuljahr 2027/2028 möglich. 2Bis zu diesem Zeitpunkt aufgenommene Schülerinnen und Schülern können im Rahmen der Höchstausbildungsdauer nach BFSO Pflege die Ausbildung beenden. 3Eine Aufnahme in den Modellversuch kann auch während der Laufzeit beantragt werden. 4Nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen wird die Erlaubnis zur Teilnahme zum nächstmöglichen Zeitpunkt erteilt.