Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2020
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2027

4. Teilnehmende Schulen

1Die Teilnahme am Modellversuch wird jeder Schule ermöglicht, die die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Interessensbekundung fristgerecht eingereicht hat und in diesem Zusammenhang die Bestätigung der beteiligten Träger der praktischen Ausbildung über die geklärte Finanzierung der über die staatliche Schulfinanzierung hinausgehenden Ausbildungskosten beigebracht hat.
2Die Erlaubnis zur Teilnahme am Modellversuch geht der Schule mit Schreiben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zu.