Inhalt

Text gilt ab: 25.05.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028

3.   Genehmigungsfreier Unterrichtseinsatz

1Soweit die Lehrkraft über eine in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz erworbene Lehrerberufsqualifikation verfügt und dieser entsprechend im Unterricht eingesetzt werden soll, ist gemäß Art. 94 Abs. 1 Satz 2 BayEUG die Ausübung der Tätigkeit der Schulaufsichtsbehörde lediglich anzuzeigen. 2Dies trifft z. B. auf folgende Lehrerberufsqualifikationen zu:
schulartbezogene bayerische Lehramtsbefähigung,
schulartbezogene innerdeutsche Lehramtsbefähigung aus einem anderen Land in der Bundesrepublik Deutschland,
Lehrerberufsqualifikation, die in einem anderen Land der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz erworben wurde, wenn sich diese auf die jeweilige Schulart bezieht oder sie umfasst.
3Die Anzeige des Unterrichtseinsatzes erfolgt gemäß dem unter Nr. 5 festgelegten Verfahren.