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Text gilt ab: 25.05.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
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Einsatz von Lehrkräften an privaten Grundschulen, Haupt-/Mittelschulen, Förderschulen, Realschulen, Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 11. Mai 2023, Az. ZS.7-BP4400.0/58/1

(BayMBl. Nr. 250)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Einsatz von Lehrkräften an privaten Grundschulen, Haupt-/Mittelschulen, Förderschulen, Realschulen, Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 11. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 250)

Zum Vollzug von Art. 94 Abs. 1 und 3 sowie Art. 99 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) an privaten Grundschulen, Haupt-/Mittelschulen, Förderschulen (einschließlich der Fachoberschulen zur sonderpädagogischen Förderung), Realschulen, Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Bestimmungen: