Inhalt
4.
Zuwendungsvoraussetzungen
1Die Schülerinnen und Schüler nehmen in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 bzw. ggf. 10 an jeweils einer oder mehreren Projektwochen teil.
2Die Entscheidung, ob eine oder zwei Projektwochen im Schuljahr 2026/2027 durchgeführt werden und in welcher Jahrgangsstufe bzw. in welchen Jahrgangsstufen, erfolgt durch die Schule.
3Die Projektwochen sind grundsätzlich an fünf zusammenhängenden Tagen im Laufe des Schuljahres oder alternativ zweigeteilt durchzuführen. 4Im Schuljahr 2026/2027 ist die Durchführung auch an Einzeltagen möglich.
5Bei der Durchführung der Projektwochen empfiehlt sich die Einbeziehung qualifizierter externer Expertinnen und Experten und außerschulischer Lernorte, z. B. in Form von Kooperationen mit Bauernhöfen, Initiativen für Nachhaltigkeit und Umweltschutz oder Aktionen zur Gesundheitserziehung. 6Dabei können Programme wie beispielsweise „Erlebnis Bauernhof“, „Landfrauen machen Schule“, „Ernährung macht Schule“, „Wissen wie’s wächst und schmeckt“, „Partnerschule Verbraucherbildung Bayern“, „Umweltschule in Europa“ oder „Landesprogramm für die gute, gesunde Schule Bayern“ eingebunden werden.
7Hinweise und Empfehlungen zur Umsetzung sowie Linklisten zu externen Partnern und außerschulischen Lernorten finden sich auf der Homepage des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) unter: Alltagskompetenz – ISB – Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung.