Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2027

7.   Verwendungsnachweis

1Die Zuwendungsempfänger haben eine Verwendungsbestätigung (ohne Vorlage von Belegen) nach dem vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus bereitgestellten Muster (abrufbar unter: https://www.km.bayern.de/schulefuersleben) spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums vorzulegen. 2Für Zuwendungen bis 10 000 Euro sowie für Zuwendungen an Gebietskörperschaften bis 100 000 Euro wird das vereinfachte Verfahren nach Art. 44a BayHO angewendet. 3Der Abschluss der Maßnahme ist der zuständigen Regierung mitzuteilen. 4Die Regierung fordert in diesen Fällen stichprobenartig die Zuwendungsempfänger zur Vorlage eines Nachweises der Verwendung auf. 5Sofern der Zuwendungsempfänger die Zuwendung nicht in voller Höhe zur Erfüllung des Zuwendungszwecks benötigt, ist dies der zuständigen Regierung anzuzeigen.