Inhalt
2.
Gegenstand der Förderung
1Zuwendungsfähig nach dieser Richtlinie ist die Durchführung von Projektwochen gemäß dem Konzept „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ an Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, Förderschulen, Wirtschaftsschulen und Schulen besonderer Art in Form von Projektwochen. 2Im Schuljahr 2026/2027 sind bis zu zwei Projektwochen in zwei verschiedenen Jahrgangsstufen im Verlauf der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie der Jahrgangsstufen 5 bis 10 zuwendungsfähig. 3Im Schuljahr 2026/2027 ist die Durchführung der zweiten Projektwoche in mehr als einer weiteren Jahrgangsstufe im Verlauf der Jahrgangsstufen 1 bis 4 bzw. 5 bis 10 zuwendungsfähig.