Inhalt
2.
Umsetzung
1Die Schülerinnen und Schüler nehmen in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 an jeweils einer Projektwoche teil. 2In den Schuljahren 2024/2025 und 2025/2026 ist die Durchführung einer zweiten Projektwoche in einer weiteren Jahrgangsstufe der genannten Jahrgangsstufen möglich. 3Die Umsetzung in Form von Projektwochen ist für öffentliche Schulen verbindlich; die Entscheidung, in welcher Jahrgangsstufe bzw. welchen Jahrgangsstufen eine Projektwoche durchgeführt wird, erfolgt durch die Schule.
4Die Projektwochen sind grundsätzlich an fünf zusammenhängenden Tagen im Laufe des Schuljahres oder alternativ zweigeteilt durchzuführen. 5Die Projektwochen bzw. die Projektmodule werden idealerweise jeweils dauerhaft in einer bestimmten Jahrgangsstufe angesiedelt, so dass jede neue Jahrgangsstufenkohorte der Schülerinnen und Schüler die für das Projekt festgelegte Jahrgangsstufe einmal durchläuft.
6Eine Verknüpfung der Handlungsfelder ist der Normalfall. 7Die Schulen haben bei der eigenverantwortlichen Umsetzung ein hohes Maß an Flexibilität, um die Integration in den schulischen Alltag und die Terminabstimmung mit externen Partnern zu erleichtern.
8Bei der Durchführung der Projektwochen empfiehlt sich die Einbeziehung qualifizierter externer Expertinnen und Experten und außerschulischer Lernorte, z. B. in Form von Kooperationen mit Bauernhöfen, Initiativen für Nachhaltigkeit und Umweltschutz oder Aktionen zur Gesundheitserziehung. 9Dabei können Programme wie beispielsweise „Erlebnis Bauernhof“, „Landfrauen machen Schule“, „Ernährung macht Schule“, „Wissen wie‘s wächst und schmeckt“, „Partnerschule Verbraucherbildung Bayern“, „Umweltschule in Europa“ oder „Landesprogramm für die gute, gesunde Schule Bayern“ eingebunden werden.
10Hinweise und Empfehlungen zur Umsetzung sowie Linklisten zu möglichen Partnern und Exkursionsorten finden sich auf der Homepage des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) unter: Alltagskompetenz – ISB.