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Text gilt ab: 01.08.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2026
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Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 7. August 2024, Az. VII.3-BS4400.28/131/9

(BayMBl. Nr. 387)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben vom 7. August 2024 (BayMBl. Nr. 387)

1Die Stärkung des Lebenswelt- und Praxisbezugs ist ein zentraler Auftrag an die schulische Bildung. 2Ein wichtiger Beitrag auf dem Weg der jungen Menschen ins Erwachsenenalter ist die Förderung der Alltagskompetenzen. 3Sie umfassen die Kompetenzen, die im Privat- und im Erwerbsleben benötigt werden, um das eigene Leben selbständig und sinnvoll zu gestalten. 4Dabei haben die Themen der Ernährungs- und Gesundheitsbildung, der Verbraucherbildung (einschließlich Finanzkompetenz), der Lebensvorsorge sowie einer umweltbewussten und nachhaltigen Lebensführung besondere Bedeutung. 5Kompetenter Umgang mit digitalen Medien und Anwendungen ist hierbei nicht mehr wegzudenken.
6Der weitgespannte Themenbereich Alltagskompetenzen wird unter der Dachmarke „Schule fürs Leben“ ab dem Schuljahr 2024/2025 ausgeweitet und dadurch sichtbarer, wirksamer und nachhaltiger verankert und zugleich stärker akzentuiert.