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Text gilt ab: 01.08.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2026
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Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 7. August 2024, Az. VII.3-BS4400.28/131/9

(BayMBl. Nr. 387)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben vom 7. August 2024 (BayMBl. Nr. 387)

1Die Stärkung des Lebenswelt- und Praxisbezugs ist ein zentraler Auftrag an die schulische Bildung. 2Ein wichtiger Beitrag auf dem Weg der jungen Menschen ins Erwachsenenalter ist die Förderung der Alltagskompetenzen. 3Sie umfassen die Kompetenzen, die im Privat- und im Erwerbsleben benötigt werden, um das eigene Leben selbständig und sinnvoll zu gestalten. 4Dabei haben die Themen der Ernährungs- und Gesundheitsbildung, der Verbraucherbildung (einschließlich Finanzkompetenz), der Lebensvorsorge sowie einer umweltbewussten und nachhaltigen Lebensführung besondere Bedeutung. 5Kompetenter Umgang mit digitalen Medien und Anwendungen ist hierbei nicht mehr wegzudenken.
6Der weitgespannte Themenbereich Alltagskompetenzen wird unter der Dachmarke „Schule fürs Leben“ ab dem Schuljahr 2024/2025 ausgeweitet und dadurch sichtbarer, wirksamer und nachhaltiger verankert und zugleich stärker akzentuiert.

1.   Ziele und Inhalte des Konzepts „Schule fürs Leben“

1Bayerische Schülerinnen und Schüler sollen in der Lage sein, ihr Leben selbstbestimmt in die Hand zu nehmen. 2Deshalb sind bereits jetzt Alltagskompetenzen in den Fachlehrplänen der Schularten breit verankert.
3Das Konzept „Schule fürs Leben“ zielt darauf ab, über Praxiswochen bzw. Praxismodule den Lebensweltbezug im schulischen Alltag deutlich zu stärken und selbstverständlich werden zu lassen. 4Dabei arbeitet die gesamte Schulfamilie fächerübergreifend und auch mit qualifizierten externen Partnern zusammen.
5Inhaltlich umfasst es den gesamten Bereich der Alltagskompetenzen und Lebensökonomie mit den Handlungsfeldern Ernährung, Gesundheit, Selbstbestimmtes Verbraucherverhalten, Umweltverhalten, Haushaltsführung sowie Digital handeln.
6Die „Schule fürs Leben“ wird an den Grundschulen, Förderschulen, Mittelschulen, Wirtschaftsschulen, Realschulen sowie an den Gymnasien und den Schulen besonderer Art umgesetzt.

2.   Umsetzung

1Die Schülerinnen und Schüler nehmen in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 an jeweils einer Projektwoche teil. 2In den Schuljahren 2024/2025 und 2025/2026 ist die Durchführung einer zweiten Projektwoche in einer weiteren Jahrgangsstufe der genannten Jahrgangsstufen möglich. 3Die Umsetzung in Form von Projektwochen ist für öffentliche Schulen verbindlich; die Entscheidung, in welcher Jahrgangsstufe bzw. welchen Jahrgangsstufen eine Projektwoche durchgeführt wird, erfolgt durch die Schule.
4Die Projektwochen sind grundsätzlich an fünf zusammenhängenden Tagen im Laufe des Schuljahres oder alternativ zweigeteilt durchzuführen. 5Die Projektwochen bzw. die Projektmodule werden idealerweise jeweils dauerhaft in einer bestimmten Jahrgangsstufe angesiedelt, so dass jede neue Jahrgangsstufenkohorte der Schülerinnen und Schüler die für das Projekt festgelegte Jahrgangsstufe einmal durchläuft.
6Eine Verknüpfung der Handlungsfelder ist der Normalfall. 7Die Schulen haben bei der eigenverantwortlichen Umsetzung ein hohes Maß an Flexibilität, um die Integration in den schulischen Alltag und die Terminabstimmung mit externen Partnern zu erleichtern.
8Bei der Durchführung der Projektwochen empfiehlt sich die Einbeziehung qualifizierter externer Expertinnen und Experten und außerschulischer Lernorte, z. B. in Form von Kooperationen mit Bauernhöfen, Initiativen für Nachhaltigkeit und Umweltschutz oder Aktionen zur Gesundheitserziehung. 9Dabei können Programme wie beispielsweise „Erlebnis Bauernhof“, „Landfrauen machen Schule“, „Ernährung macht Schule“, „Wissen wie‘s wächst und schmeckt“, „Partnerschule Verbraucherbildung Bayern“, „Umweltschule in Europa“ oder „Landesprogramm für die gute, gesunde Schule Bayern“ eingebunden werden.
10Hinweise und Empfehlungen zur Umsetzung sowie Linklisten zu möglichen Partnern und Exkursionsorten finden sich auf der Homepage des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) unter: Alltagskompetenz – ISB.

3.   Finanzielle Unterstützung

1Für die im Rahmen der Projektwochen durchgeführten Aktivitäten werden den Schulen staatliche Mittel zur Verfügung gestellt. 2Diese sind vorgesehen für Honorare externer Partner und Fachkräfte, für Fahrkosten für Schülerinnen und Schüler zu außerschulischen Lernorten im Rahmen von Unterrichtsgängen und Exkursionen sowie für Sachkosten (Materialien, Lebensmittel etc.). 3Das Budget der Schulen wird bei den jeweiligen Regierungen verwaltet. 4Das Budget der Einzelschule pro Schuljahr bei der Durchführung einer Projektwoche ergibt sich rechnerisch aus der Anzahl der Klassen in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 bzw. 5 bis 9 multipliziert mit 100 Euro. 5Das Budget für eine Einzelschule pro Schuljahr bei der Durchführung zweier Projektwochen ergibt sich in den Schuljahren 2024/2025 und 2025/2026 rechnerisch aus der Anzahl der Klassen in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 bzw. 5 bis 9 multipliziert mit 130 Euro. 6Für kleine Schulen (mit bis zu sechs Klassen) ist in den Schuljahren 2024/2025 und 2025/2026 ein Sockelbetrag in Höhe von 700 Euro bei Durchführung einer Projektwoche bzw. in Höhe von 910 Euro bei Durchführung von zwei Projektwochen vorgesehen. 7Über die Mittelverwendung entscheidet die Schulleitung.
8Staatliche Schulen reichen die Rechnungen bei der zuständigen Regierung ein; Einzelheiten zum Verfahren werden gesondert geregelt.
9Die Schulträger der kommunalen und privaten Schulen können bei der zuständigen Regierung einen Antrag auf Zuwendung stellen. 10Näheres enthält die „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Konzepts ‚Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben‘ an kommunalen Schulen und an privaten Ersatzschulen (SchufL-R)“, abrufbar unter: https://www.km.bayern.de/schulefuersleben. 11Die Förderung von Maßnahmen im Rahmen der „Schule fürs Leben“ an den kommunalen Schulen sowie den privaten Schulen im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus erfolgt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie Art. 48, 49 und 49a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG)). 12Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

4.   Monitoring

Die Einführung des Konzepts „Schule fürs Leben“ wird vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) begleitet und ausgewertet.

5.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2026 außer Kraft. 2Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben vom 27. August 2021 (BayMBl. Nr. 705) tritt mit Ablauf des 31. Juli 2024 außer Kraft.

Martin Wunsch
Ministerialdirektor