Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2023

2. Aufbau

2.1 

Die SNSB bestehen aus den folgenden Abteilungen:

2.1.1 

Anthropologische Staatssammlung – Staatssammlung für Anthropologie München (SAM)

2.1.2 

Naturkundemuseum Bayern mit Biotopia Lab
1Das Bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung am 15. Juli 2014 der Erweiterung des Museums Mensch und Natur zu einem Naturkundemuseum Bayern und der engen Vernetzung mit den Regionalmuseen zugestimmt. 2Naturkundemuseum Bayern macht die Naturwissenschaften in Bayern und insbesondere die SNSB durch Ausstellungen, Vermittlungsprogramme und Öffentlichkeitsarbeit sichtbarer. 3Das geplante Museum steht darüber hinaus für die nationale und internationale Konkurrenzfähigkeit des Freistaates Bayern in Wissenschafts-, Bildungs- und Umweltthemen.

2.1.3 

Botanische Staatssammlung – Botanische Staatssammlung München (BSM)

2.1.4 

Botanischer Garten München-Nymphenburg (einschließlich Alpengarten am Schachen und Außenstelle Oberhof) (BGM)

2.1.5 

Mineralogische Staatssammlung – Mineralogische Staatssammlung München (MSM) mit dem Museum Mineralogia München (MMM)

2.1.6 

Museum Mensch und Natur (MMN) mit Werkstätten
1Das Museum Mensch und Natur ist derzeit – bis zur Errichtung des Naturkundemuseums Bayern – das zentrale Ausstellungsforum der SNSB. 2Es ist eine Bildungsstätte mit großer Breitenwirkung. 3Es unterstützt die Staatssammlungen, ihre Fachmuseen, die Regionalmuseen und den Botanischen Garten München bei der Planung und Durchführung von Sonder- und Wanderausstellungen mit handwerklichen Werkstätten, Grafik und Museumspädagogik. 4Bei den Planungen für den weiteren Ausbau als Naturkundemuseum Bayern wirkt das Museum Mensch und Natur mit.
5Die Werkstätten stehen unter Leitung des Museums Mensch und Natur. 6Alle Regionalmuseen und das Naturkundemuseum Bayern haben gleichberechtigt Zugang zu deren Dienstleistungen. 7Die Werkstätten unterstützen sie bei der Erstellung und Überarbeitung ihrer Dauerausstellungen und bei der Erstellung von Sonder- und Wanderausstellungen. 8Im Rahmen ihrer Möglichkeiten erbringen die Werkstätten auch Leistungen für alle anderen Abteilungen der SNSB.

2.1.7 

Paläoanatomische Staatssammlung – Staatssammlung für Paläoanatomie München (SPM)

2.1.8 

Paläontologische und Geologische Staatssammlung – Bayerische Staatssammlung für Paläontologie und Geologie mit dem Paläontologischen Museum München und dem Geologischen Museum München (BSPG)

2.1.9 

Regionalmuseen (Jura-Museum Eichstätt (JME), Naturkunde-Museum Bamberg (NKMB), RiesKraterMuseum Nördlingen (RKM), Urwelt-Museum Oberfranken (U-MO), Bionicum Nürnberg)
1Die fünf Regionalmuseen bilden gemeinsam eine Abteilung der SNSB. 2Sie sind zur Erfüllung des Bildungsauftrages, sowie zur wissenschaftlichen Forschung und Sammlung im Rahmen ihrer Sammlungsschwerpunkte verpflichtet. 3Die museale Schwerpunktsetzung ist mit dem jeweiligen lokalen Träger, die wissenschaftliche Schwerpunktsetzung ist mit den fachlich zuständigen Direktoren und Direktorinnen der jeweiligen Staatssammlung abzustimmen.

2.1.10 

Zentrale Einrichtungen

2.1.11 

Zoologische Staatssammlung – Zoologische Staatssammlung München (ZSM)

2.2 Abteilungsleitungen

1Die Sammlungen und der Botanische Garten München-Nymphenburg werden von je einem wissenschaftlichen Direktor/einer wissenschaftlichen Direktorin geleitet (Sammlungsleitung); der Aufbau des Naturkundemuseums Bayern wird durch einen Direktor/eine Direktorin geleitet (Gründungsdirektor/Gründungsdirektorin). 2Er/Sie ist wissenschaftlich und fachaufsichtlich verantwortlich. 3Das Direktorenamt ist in Personalunion mit einer Professur an der Ludwig-Maximilians-Universität München verbunden.
4Die Botanische Staatssammlung München und der Botanische Garten München-Nymphenburg werden in Personalunion geleitet.
5Die Abteilung Zentrale Einrichtungen wird von einem Generalsekretär/einer Generalsekretärin mit der Befähigung zum Richteramt geleitet. 6Im Einzelfall kann vom Erfordernis der Befähigung zum Richteramt abgesehen werden.
7Das Museum Mensch und Natur mit den Werkstätten wird von einem Museumsleiter/einer Museumsleiterin geleitet.
8Die fünf Regionalmuseen werden jeweils von einem Museumsleiter/einer Museumsleiterin geleitet (Museumsleitung). 9Sie wählen aus ihrer Mitte einen Sprecher/eine Sprecherin (Abteilungsleitung der Regionalmuseen).