Inhalt

Text gilt ab: 01.02.2023

3. Praktikumsstellen, Praktikumsverträge

3.1 

Die Praktikumsstelle und der Praktikumsvertrag werden von der Hochschule genehmigt, wenn sie für die Ableistung des praktischen Studiensemesters geeignet sind.

3.2 

1Die Studierenden sind berechtigt und verpflichtet, der Hochschule eine geeignete Praktikumsstelle vorzuschlagen. 2Kann aus besonderen Gründen kein eigener Vorschlag vorgelegt oder der vorgelegte Vorschlag nicht genehmigt werden, unterstützt die Hochschule die Studierenden auf Wunsch bei der Suche nach einer geeigneten Praktikumsstelle.

3.3 

1Die Studierenden schließen mit der von der Hochschule genehmigten Praktikumsstelle einen schriftlichen Praktikumsvertrag ab. 2Dem Praktikumsvertrag soll nach Möglichkeit das anliegende Muster zugrunde gelegt werden. 3Er bedarf der Zustimmung der Hochschule.