Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2030

5.  

Voraussetzung für die Verleihung des Preises ist
die qualifiziert begründete Feststellung einer herausragenden Lehrleistung an einer staatlichen Hochschule in Bayern,
der Nachweis einer Beteiligung der Studierenden an der Auswahl (Fachschaftsvertretung und/oder Studierendenvertretung),
Befürwortung durch die Studiendekanin oder den Studiendekan,
Vorschlag der Rektorin/des Rektors oder der Präsidentin/des Präsidenten.