Inhalt
4.
1Der Preis wird an Lehrbeauftragte (Art. 83 BayHIG) zur Ergänzung des Lehrangebots an staatlichen Hochschulen verliehen, die ein hohes Engagement für Lehre zeigen, aber auch Konzepte entwickeln, die Vorbildcharakter haben. 2Bei der Preisverleihung durch den Staatsminister für Wissenschaft und Kunst stellen die Lehrenden das Konzept in geeigneter Weise vor und präsentieren dieses auch im Rahmen der Veranstaltung (z. B. durch wissenschaftliche Poster).