Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2030

1.  

Der Preis wird im jährlichen Wechsel vergeben an einen:
Lehrbeauftragten an Universitäten,
Lehrbeauftragten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Technischen Hochschulen,
Lehrbeauftragten an Kunsthochschulen.