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Anerkennungspreis für vorbildliche Lehre von Lehrbeauftragten an einer bayerischen Hochschule
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Text gilt ab: 01.08.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2030
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Der Preis wird im jährlichen Wechsel vergeben an einen:
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Lehrbeauftragten an Universitäten,
–
Lehrbeauftragten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Technischen Hochschulen,
–
Lehrbeauftragten an Kunsthochschulen.