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Text gilt ab: 15.08.2023

10.  

1Diese Bekanntmachung tritt am 15. August 2023 in Kraft. 2Mit Ablauf des 14. August 2023 treten die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst über die Preise des Bayerischen Staatsministers für Wissenschaft, Forschung und Kunst für herausragende Lehre an den bayerischen Fachhochschulen (Hochschulen für angewandte Wissenschaften) vom 22. September 2006 (KWMBI. I S. 310) sowie die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst über die Preise für gute Lehre an den staatlichen Universitäten in Bayern vom 8. Juli 1998 (KWMBl. I S. 327), die durch Bekanntmachung vom 2. April 2002 (KWMBl. I S. 158) geändert worden ist, außer Kraft.