Inhalt
5.
Voraussetzung für die Verleihung der Preise ist
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die qualifiziert begründete Feststellung einer insgesamt herausragenden Lehrleistung über die Dauer von wenigstens zwei Studienjahren an einer staatlichen Hochschule in Bayern,
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der Nachweis einer Beteiligung der Studierenden an der Auswahl (Fachschaftsvertretung und/oder Studierendenvertretung),
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Befürwortung durch die Studiendekanin oder den Studiendekan,
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Vorschlag der Rektorin/des Rektors oder der Präsidentin/des Präsidenten.