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Text gilt ab: 15.08.2023

5.  

Voraussetzung für die Verleihung der Preise ist
die qualifiziert begründete Feststellung einer insgesamt herausragenden Lehrleistung über die Dauer von wenigstens zwei Studienjahren an einer staatlichen Hochschule in Bayern,
der Nachweis einer Beteiligung der Studierenden an der Auswahl (Fachschaftsvertretung und/oder Studierendenvertretung),
Befürwortung durch die Studiendekanin oder den Studiendekan,
Vorschlag der Rektorin/des Rektors oder der Präsidentin/des Präsidenten.