Inhalt

Text gilt ab: 15.08.2023

1.  

Die Preise verteilen sich auf die Hochschulen wie folgt:
bis zu 12 Preise jährlich für Lehrende an Universitäten,
bis zu 6 Preise jährlich für Lehrende an Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
bis zu 2 Preise jährlich für Lehrende an Kunsthochschulen.