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Text gilt ab: 15.08.2023
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2210.1.1.3-WK

Preise für gute Lehre an den staatlichen Hochschulen in Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
vom 4. August 2023, Az. L.1-H2493.3/1/5

(BayMBl. Nr. 415)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über Preise für gute Lehre an den staatlichen Hochschulen in Bayern vom 4. August 2023 (BayMBl. Nr. 415)

Der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst verleiht nach Maßgabe des Bayerischen Staatshaushalts an hauptamtlich oder hauptberuflich an staatlichen Hochschulen in Bayern tätige Lehrpersonen jährlich bis zu 20 Preise für gute Lehre.