Inhalt
1.
Vollzug des Waffenrechts
Für den Vollzug des Waffengesetzes (WaffG) sind im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz neben den nachfolgenden ergänzenden Bestimmungen und Hinweisen in der jeweils geltenden Fassung vor allem folgende Vorschriften zu beachten:
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Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu Vordrucken des Waffengesetzes (WaffVordruckVwV)
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Verordnung zur Ausführung des Waffen- und Beschussrechts (AVWaffBeschR)
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Verordnung über dienstrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz (StMJ-Zuständigkeitsverordnung Dienstrecht – ZustV-JM)
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Richtlinien über die Kennzeichnung, Aufbewahrung, Wartung und Kontrolle der zur dienstlichen Verwendung bestimmten Waffen und Munition
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