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Inhaltsverzeichnis
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2175.4-G Richtlinie zur Förderung neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften sowie zur Förderung von Vorhaben zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege (Förderrichtlinie Pflege – WoLeRaF) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 5. April 2023, Az. 43c-G8300-2022/7768-1 (BayMBl. Nr. 182)
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Teil 1 Allgemeine Beschreibung der Zuwendungsbereiche
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Teil 2 Verfahren
5. Antrags- und Bewilligungsverfahren
6. Verwendungsnachweis
7. Sonstiges
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Teil 3 Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Inhalt
WoLeRaF
Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Fassung: 05.04.2023
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6.
Verwendungsnachweis
1
Der Verwendungsnachweis ist in Form einer Verwendungsbestätigung gemäß VV Nr. 10.3 zu Art. 44 BayHO zu erbringen.
2
Die Verwendungsbestätigung ist spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums der Bewilligungsbehörde vorzulegen.