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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenRichtlinien über die Koordination der Zusammenarbeit und über regelmäßige Besprechungen zwischen Jugendämtern und Schulen
  • 1. Geltungsbereich
  • Bereich erweitern2. Koordination der strukturellen Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und den Schulen im Jugendamtsbezirk
  • Bereich erweitern3. Besprechungen zwischen Jugendamt und Schulen
  • 4. Information zum Einsatz von Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen und JaS-Standorten
  • 5. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  • [Schlussformel]

Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2021
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1.   Geltungsbereich

1Die Richtlinien gelten für alle öffentlichen Schulen. 2Den Trägern privater Schulen wird empfohlen, an ihren Schulen entsprechend zu verfahren.
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