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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinien über die Koordination der Zusammenarbeit und über regelmäßige Besprechungen zwischen Jugendämtern und Schulen
1. Geltungsbereich
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2. Koordination der strukturellen Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und den Schulen im Jugendamtsbezirk
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3. Besprechungen zwischen Jugendamt und Schulen
4. Information zum Einsatz von Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen und JaS-Standorten
5. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2021
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1.
Geltungsbereich
1
Die Richtlinien gelten für alle öffentlichen Schulen.
2
Den Trägern privater Schulen wird empfohlen, an ihren Schulen entsprechend zu verfahren.