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2160-A Satzung des Bayerischen Jugendrings Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 23. Februar 2023, Az. IV2/6522.01-2/54 (BayMBl. Nr. 112) (§§ 1–44)
1.
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Satzung des Bayerischen Jugendrings (§§ 1–44)
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Teil 1 Wesen und Aufgaben (§§ 1–3)
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Teil 2 Mitgliedschaft (§§ 4–9)
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Teil 3 Aufbau (§§ 10–38)
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Teil 4 Schlussbestimmungen (§§ 39–44)
§ 39 Beschwerde
§ 40 Staatsaufsicht
§ 41 Rechnungsprüfung
§ 42 Satzungsänderungen
§ 43 Auflösung
§ 44 Inkrafttreten
2.
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 09.03.2023
Fassung: 23.02.2023
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§ 40
Staatsaufsicht
Der Bayerische Jugendring untersteht als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Rechtsaufsicht des für die Jugendarbeit zuständigen Bayerischen Staatsministeriums, bei Übertragung von Staatsaufgaben auch der Fachaufsicht.