Inhalt

KommKlimaFöR 2023
Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Fassung: 02.12.2022
3.
Zuwendungsempfänger
1Zuwendungsempfänger können kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse sowie Kommunalunternehmen in Bayern sein. 2Partner der Bayerischen Klima-Allianz können Zuwendungen für Vorhaben nach Nr. 2.1.9 erhalten.