Inhalt
Ist es notwendig, dass die Fahrzeuge Skiabfahrten oder Skiwanderwege kreuzen, so müssen die Kreuzungsstellen in möglichst flachem und übersichtlichem Gelände festgelegt werden.
Die Ausnahmegenehmigung ist zusätzlich mit den Auflagen nach A 1.2 Satz 1 und 1.9 zu erteilen.