Inhalt

FöR-AIDS
Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 02.12.2024
3.
Fortbildungsmaßnahmen

3.1 Zweck der Zuwendung

1Ziel ist es, durch Fortbildungsmaßnahmen ehrenamtlichen Helferinnen oder Helfern sowie Angehörigen Wissen und Handlungsvorschläge zum Umgang mit HIV-Infizierten an die Hand zu geben. 2Die Gruppe der ehrenamtlichen oder familiären Helferinnen und Helfer leistet einen entscheidenden Beitrag zur Versorgung von Menschen mit einer HIV-Infektion. 3Die spezifischen Fachkenntnisse von Fachkräften der AIDS-Prävention sollen durch die Fortbildungen aktualisiert und vertieft werden.

3.2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Fortbildungsmaßnahmen, die der Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und Weiterentwicklung der spezifischen Fachkenntnisse der in der AIDS-Prävention und -Betreuung Tätigen (ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, Angehörige, Fachpersonal) dienen.

3.3 Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und deren Mitgliedsorganisationen in Bayern sowie auf Landesebene wirkende fachlich anerkannte Verbände und sonstige nicht kommerzielle Fortbildungsanbieter.

3.4 Zuwendungsvoraussetzungen

1Im Rahmen von geplanten Fortbildungsveranstaltungen legen die Antragsteller eine Auflistung und Beschreibung aller geplanten Fortbildungsmaßnahmen (Fortbildungsprogramm) vor. 2Für jede Fortbildungsmaßnahme sind Konzeption und Ziel gemäß den auf der Homepage des StMGP bereitgestellten Erläuterungen auszuweisen. 3Maßnahmen mit weniger als acht Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden grundsätzlich nicht gefördert.

3.5 Art und Umfang der Förderung

3.5.1 Art der Förderung

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung in Form der Festbetragsfinanzierung gewährt.

3.5.2 Zuwendungsfähige Ausgaben

Zuwendungsfähig sind die tatsächlich entstehenden Sachausgaben für die Durchführung der Fortbildungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Raummiete, Referentenkosten, Fahrtkosten, Unterkunft und Material.

3.5.3 Höhe der Zuwendung

1Pro Fortbildungseinheit wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 80 Euro gewährt. 2Eine Fortbildungseinheit umfasst 45 Minuten. 3Die Zuwendung darf – zusammen mit etwaigen Finanzierungsbeiträgen Dritter sowie dem Eigenanteil des Antragstellers – die dem Träger für die in der geförderten Maßnahme tatsächlich jeweils entstehenden förderfähigen Ausgaben nicht übersteigen.

3.5.4 Eigenbeteiligung

1Bei der Bewilligung ist darauf zu achten, dass sich der Zuwendungsempfänger mit einem angemessenen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben an der Finanzierung beteiligt; gegebenenfalls ist der Festbetrag entsprechend anzupassen. 2Auch zweckgebundene Geldspenden Dritter, sofern sie sich nicht aus eigenem Interesse an der Finanzierung beteiligen oder von Gesetzes wegen zur Leistung verpflichtet sind, können als Eigenmittel anerkannt werden. 3Soweit die freiwilligen zweckgebundenen Geldspenden die Höhe des rechnerischen Eigenanteils überschreiten, erfolgt eine Kürzung der Zuwendung.

3.5.5 Mehrfachförderung

1Eine Förderung nach dieser Richtlinie entfällt, wenn für den gleichen Zuwendungszweck andere Mittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden. 2Eine Komplementärförderung mit Mitteln der Kommunen, des Bundes oder der Europäischen Union ist möglich.