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GebHilfR
Text gilt ab: 01.10.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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2126.0-G

Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern
(GebHilfR)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
vom 23. September 2022, Az. 24-K9000-2017/189-94

(BayMBl. Nr. 541)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über die Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern (GebHilfR) vom 23. September 2022 (BayMBl. Nr. 541)

1Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (vor allem Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung – BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften Zuweisungen zum Zweck der Stärkung und Sicherung der geburtshilflichen Versorgung. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.