Inhalt

GebHilfR
Text gilt ab: 01.10.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

4. Inkrafttreten, Außerkrafttreten; Übergangsregelung

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft. 2Mit Ablauf des 30. September 2022 tritt die Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern (GebHilfR) vom 14. September 2018 (AllMBl. S. 920), die durch Bekanntmachung vom 13. August 2019 (BayMBl. Nr. 343) geändert worden ist, außer Kraft. 3Für Förderungen die Säule 1 betreffende Maßnahmen in den Jahren bis einschließlich 2022 sowie Förderungen nach Säule 2 betreffende Defizite in den Jahren bis einschließlich 2021 gilt die in Satz 2 genannte Bekanntmachung.