Inhalt
1Zuwendungsempfänger sind Studierende des Studiengangs Humanmedizin an einer in Nr. 2 genannten Hochschule. 2Ausgenommen von Satz 1 sind Studierende, die einen Studienplatz über das Verfahren der Landarztquote Bayern sowie einen Studienplatz über die Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst Bayern gemäß dem Bayerischen Land- und Amtsarztgesetz erhalten haben.